Abteilungen

EINLEITUNG

Die Editionen der MGH . beginnen gewöhnlich mit Angaben über Autor und

Entstehungszeit des Werkes . Da beides bis jetzt für das Constitutum Constantini

nicht hinlänglich sicher feststeht , muß unsere Ausgabe auf diese Vorzüge ver

zichten ; sie geht lediglich von der allgemeinen Annahme aus , daß das Con

stitutum Constantini zwischen der Mitte des 8 . und der Mitte des 9 . Jahr

hunderts wahrscheinlich unter Beteiligung römischer Kleriker entstanden sei .

Aber die Unsicherheit reicht noch weiter : bis in das Wort hinein läßt sich bei

dem augenblicklichen Forschungsstand nicht ermitteln , wie der älteste Text

ausgesehen hat . Denn das Urteil Zeumers , von dessen Ausgabe jeder neue

Editionsversuch auszugehen hat , ist nicht mehr aufrechtzuerhalten ; nach

Zeumer reicht wenigstens eine Handschrift , die Formelsammlung von St . Denis

( Cod . Paris , lat . 2777) , in die das Constitutum Constantini aufgenommen ist ,

bis in das beginnende 9 . Jahrhundert zurück ( s . unten S . 9 f .), und ihr folgte

Zeumer weitgehend , als er denältesten Text des Constitutum Constantini "

abdruckte 1 . Doch diese Handschrift ist nicht nur jüngeren Datums ( saec . IX ex .),

sie hat offensichtlich auch nicht an allen Stellen den ältesten Wortlaut bewahrt

( s . unten S . 12 f .).

Die vorliegende Edition will und kann nicht den sicheren Text des Erst

Constitutum bieten ; ihre Absicht ist vielmehr , die Überlieferungszeugnisse für

die Rekonstruktion desältesten Textes " zuverlässiger und umfangreicher , als

Zeumer es getan hat , zusammenzustellen und zugleich die verschiedenen und

historisch wirksam gewordenen Fassungen sichtbar zu machen . Denn dem

Historiker sollten die jüngeren Versionen , über die erst das Constitutum Con

stantini zu Einfluß gekommen ist , nicht minder wichtig sein alsder älteste

1) K . Zeumer , Der älteste Text des Constitutum Constantini , in : Festgabe für

R . von Gneist ( 1888) S . 37 ff .; über Unzulänglichkeiten seiner Edition s . unten S . 41 f .