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EINLEITUNG
Die Editionen der MGH . beginnen gewöhnlich mit Angaben über Autor und
Entstehungszeit des Werkes . Da beides bis jetzt für das Constitutum Constantini
nicht hinlänglich sicher feststeht , muß unsere Ausgabe auf diese Vorzüge ver
zichten ; sie geht lediglich von der allgemeinen Annahme aus , daß das Con
stitutum Constantini zwischen der Mitte des 8 . und der Mitte des 9 . Jahr
hunderts wahrscheinlich unter Beteiligung römischer Kleriker entstanden sei .
Aber die Unsicherheit reicht noch weiter : bis in das Wort hinein läßt sich bei
dem augenblicklichen Forschungsstand nicht ermitteln , wie der älteste Text
ausgesehen hat . Denn das Urteil Zeumers , von dessen Ausgabe jeder neue
Editionsversuch auszugehen hat , ist nicht mehr aufrechtzuerhalten ; nach
Zeumer reicht wenigstens eine Handschrift , die Formelsammlung von St . Denis
( Cod . Paris , lat . 2777) , in die das Constitutum Constantini aufgenommen ist ,
bis in das beginnende 9 . Jahrhundert zurück ( s . unten S . 9 f .), und ihr folgte
Zeumer weitgehend , als er den „ ältesten Text des Constitutum Constantini "
abdruckte 1 . Doch diese Handschrift ist nicht nur jüngeren Datums ( saec . IX ex .),
sie hat offensichtlich auch nicht an allen Stellen den ältesten Wortlaut bewahrt
( s . unten S . 12 f .).
Die vorliegende Edition will und kann nicht den sicheren Text des Erst
Constitutum bieten ; ihre Absicht ist vielmehr , die Überlieferungszeugnisse für
die Rekonstruktion des „ ältesten Textes " zuverlässiger und umfangreicher , als
Zeumer es getan hat , zusammenzustellen und zugleich die verschiedenen und
historisch wirksam gewordenen Fassungen sichtbar zu machen . Denn dem
Historiker sollten die jüngeren Versionen , über die erst das Constitutum Con
stantini zu Einfluß gekommen ist , nicht minder wichtig sein als „ der älteste
1) K . Zeumer , Der älteste Text des Constitutum Constantini , in : Festgabe für
R . von Gneist ( 1888) S . 37 ff .; über Unzulänglichkeiten seiner Edition s . unten S . 41 f .